DBGM

DBGM
Abk. für Deutsches Bundesgebrauchsmuster; zulässiger Hinweis auf bestehenden Gebrauchsmusterschutz, der den Auskunftsanspruch nach § 30 GebrMG auslöst.
- Vgl. auch  Gebrauchsmusterberühmung,  gesetzlich geschützt.

Lexikon der Economics. 2013.

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